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Haftpflichtversicherung

Das Gesetz regelt ganz klar: Wer Hab und Gut oder Gesundheit anderer beschädigt, muss dafür geradestehen und den Schaden in voller Höhe ersetzen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung von Condor prüft im Schadenfall, ob und in welcher Höhe man zum Schadenersatz verpflichtet ist. Wenn man haftpflichtig ist, zahlt Condor für die Wiedergutmachung des Schadens; wenn nicht, setzt sich Condor mit dem Anspruchsteller auseinander. 

Im Schadenfall helfen die Assistance-Leistungen und der 24-Stunden-Notruf weiter. 

Condor bietet 3 auf die verschiedenen Kundenbedürfnisse abgestimmte Leistungsumfänge an: 

  • Classic als preiswerte, solide Grundversorgung
  • Compact mit zahlreichen Leistungserweiterungen
  • Comfort mit vielen weiteren Extras für den anspruchsvollen Bedarf

Auszug aus den Highlights Condor Comfort

  • Schadenersatzausfall-Deckung
    Berechtigte, vollstreckbare Forderungen ab 2.500 € gegen einen Dritten, die dieser nicht begleicht, werden bis 2 Mio. € übernommen.
  • Nicht deliktsfähige Kinder
    Die Wiedergutmachung von Schäden, die nicht deliktfähige Kinder verursacht haben, ist auf Wunsch bis 10.000 € mitversichert (Selbstbahalt 150 €, nur im Familientarif möglich)
  • Tätigkeit als Tagesmutter
    Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von Tageskindern ist mitversichert.
  • Ehrenamtliche Betreuer 
    Die Tätigkeit als ehrenamtlichter Betreuer ist in der 
    Privathaftpflicht versichert. Vermögensschäden bleiben ausgeschlossen.
  • Ferienwohnungen und Wochenendhäuser im Inland und europäischen Ausland
    Die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses ist im Inland und in der Europäischen Union versichert.
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger im Rahmen der Partnerversicherung
    Übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden gegen dern Versicherungsnehmer oder seinen mitversicherten Partner
  • Gefälligkeitsschäden
    Schäden, die auf Grund eines Handels aus Gefälligkeit entstehen, sind versichert.
    (Selbstbehalt 150 €)
  • Gemietete bewegliche Sachen
    Wir übernehmen den Ersatz von Schäden an gemieteten beweglichen Sachen in Hotels/Ferienwohnungen, auch im Ausland.
  • Wind-/Kitesurfen
    Windsurfbretter einschließlich Surfbretter mit nicht versicherungspflichtigen Kites sind versichert.
  • Fachpraktischer Unterricht und Betriebspraktika
    Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht und an Betriebspraktika gilt in der Privathaftpflicht als versichert (beim fachpraktischen Unterricht: Selbstbehalt 150 €)
  • Bauherrenrisiko
    Beitragsfrei mitversichert ist die Tätigkeit als Bauherr bis zu einer Bausumme von 500.000 €
  • Photovoltaikanlagen
    Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bis 10 kW Spitzenleistung ist versichert, auch wenn der Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird und dafür eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist.
  • Tankanlagen/Gewässerschäden
    Kellertanks mit einem Fassungsvermögen bis 12.000 Liter Heizöl und Kleingebinde bis 500 Liter bzw. Kilogramm sind bis 2 Mio. € mitversichert.

Folgende Gefahrengruppen sind ebenfalls versicherbar:  

  • Tiere
  • Bauherren
  • Wassersportfahrzeuge
  • Haus- und Grundbesitz
  • Jagd 
  • Gewässerschäden

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein

individuelles Angebot,

sprechen Sie uns bitte an!

www.nold-versicherungen.de

Nold & Sohn KG