Die neuen KFZ - Tarife für 2012 sind da!
Kraftfahrtversicherung -
Mehr schützt mehr im Straßenverkehr
Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist. Bei Condor beträgt die Höchstdeckung 100 Mio. EUR.
Aber auch der Unfallverursacher selbst ist geschützt, denn bei schuldhaftem Handeln ist er laut BGB zu unbegrenztem Schadenersatz verpflichtet. Da könnte ein Verkehrsunfall schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Allein mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Schutz vor den möglichen finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls jedoch nicht gegeben. Denn der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist hierüber nicht versichert. Um auch in diesem Fall auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es einer Vollkaskoversicherung, die bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann den Fahrzeugschaden ersetzt. Daneben leistet die Vollkasko noch bei Vandalismus oder wenn sich eine in der Teilkasko versicherte Gefahr verwirklicht. Diese kann auch separat abgeschlossen werden.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert. Über diesen Standard-Versicherungsschutz hinaus enthält die Condor-Kaskoversicherung noch einige Pluspunkte, die Sie unseren Condor-Highlights (siehe unten) entnehmen können.
Und welche Versicherung kommt dafür auf, wenn ein Insasse des eigenen Autos verletzt oder gar getötet wird? Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet den Mitfahrern nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. "höhere Gewalt" vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist sowieso nicht mitversichert.
Da hilft nur eine Insassen-Unfallversicherung. Sie leistet unbürokratisch und schnell ohne Prüfung der Rechtslage. Der Versicherungsschutz kann vereinbart werden für den Fall
- des Todes (Todesfall-Leistung);
- dauernder Unfallfolgen (Invaliditätleistung);
- der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Tagegeld);
- stationärer Heilbehandlung (Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld).
Highlights und Assistance-Leistungen
(Stand 01.10.2009)
- Wird die Kaskoversicherung mit Reparaturservice vereinbart, reduziert sich nicht nur der Beitrag, sondern wir bieten im Schadenfall auch ein umfassendes Servicepaket.
- Wer den Reparaturservice einfach mal ausprobieren will ohne ihn fest vereinbart zu haben, erhält zusätzlich zu den komfortablen Leistungen ein Werkstatt-Tagegeld von 25,- Euro für jeden Tag, den das Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird.
- 100 Mio. Euro pauschal und 12 Mio. Euro je geschädigter Person Höchstentschädigung in der Haftpflichtversicherung
- Im ersten Zulassungsjahr erhält der Erstbesitzer eines PKW bei Totaldiebstahl oder Brand den Neupreis. Für ein weiteres Jahr ersetzen wir in allen sonstigen Fällen Schäden bis zur Höhe des Neupreises.
- In der Vollkasko wird beim Totalschaden oder -diebstahl innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf der Wert eines PKW ersetzt, den er zum Kaufzeitpunkt hatte.
- Wir verzichten bei PKW in der Kaskoversicherung auf den üblichen Abzug "Neu für Alt" bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung.
- Die Teilkasko ersetzt alle durch Tierbiss unmittelbar entstandenen Schäden an einem PKW, Krad oder Wohnmobil. Bei einem PKW sind sogar die Folgeschäden in voller Höhe abgedeckt.
- In der Teilkasko sind Zusammenstöße des sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren jeder Art versichert.
- Die Teilkasko ersetzt auch Schäden am Fahrzeug durch Muren und Lawinen (auch Dachlawinen).
- Werden die Fahrzeugschlüssel eines PKW entwendet, ersetzt die Kaskoversicherung die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser.
- Die in der Teilkasko eingeschlossenen Schäden durch Kurzschluss beziehen auch mitbeschädigte Aggregate bis zu 500,- Euro ein.
- Sonderausstattungen sind in der Kaskoversicherung beitragsfrei mitversichert. Hierunter fallen auch mobile Navigationsgeräte, sofern sie mit dem Fahrzeug über entsprechende Halterungen verbunden sind oder im Fahrzeug unter Verschluss gehalten werden. Für Navigationsgeräte und Autoradios werden im ersten Jahr nach der Anschaffung sogar Schäden bis zur Höhe des Neupreises ersetzt.
- Zur Verglasung eines Fahrzeugs zählen auch Leuchtmittel. Außerdem übernehmen wir die Kosten für eine erforderliche Innenreinigung des Fahrzeugs nach einem Glasbruchschaden bis 80 Euro. Werden Schäden an der Verglasung repariert, verzichten wir auf die Anrechnung einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Nach einem Totalschaden ersetzen wir die Entsorgungskosten für das alte Fahrzeug. Wenn das neue Fahrzeug wieder bei uns versichert wird, erstatten wir außerdem dessen Zulassungskosten.
- Wird das Fahrzeug auf einem Fährtransport zur Rettung von Schiff und Ladung beschädigt, ersetzen wir in der Vollkasko den Schaden.
- Wir verzichten in der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl oder bei Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln).
- Für geleaste oder finanzierte PKW und Lieferwagen bieten wir in der Vollkasko den Einschluss der Differenzdeckung (GAP-Deckung) an.
- In unsere Haftpflichtversicherung für PKW ist ein Schutzbrief mit vielen Leistungen integriert. Auch Besitzer von Krädern und Wohnmobilen können diesen vereinbaren.
- Mit unserer beitragsfrei eingeschlossenen Europa-Zusatzdeckung gilt der vereinbarte Haftpflichtversicherungsschutz auch beim Gebrauch fremder Fahrzeuge.
- Innerhalb der Haftpflichtversicherung stellen wir den Versicherungsnehmer von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz frei.
- Wenn der Versicherungsnehmer im Ausland mit seinem PKW, Krad oder Wohnmobil unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss er keine Abstriche bei der Entschädigung befürchten. Hat er den Auslandsschadenschutz eingeschlossen, ersetzen wir ihm den Schaden nach dem hohen deutschen Standard.
- Der Deckungsschutz der Insassen-Unfallversicherung von privaten PKW gilt auch in fremden Fahrzeugen.
- Hat der Fahrer einen Unfall selbst verschuldet und wurde er dabei verletzt, würde er bei der Entschädigung leer ausgehen. Diese Lücke schließen wir mit unserem optionalen Fahrerunfallschutz für PKW.
- Zweitwagen und Verträge von Lebenspartnern erhalten eine attraktive Sondereinstufung bis SF 8 (= 50% in der Kfz-Haftpflicht- und 55% in der Vollkaskoversicherung), wenn bereits ein PKW bei Condor versichert ist. Wird ein Zweitwagen von beliebigen Personen gefahren, die alle mindestens 25 Jahre alt sind, erfolgt die Einstufung analog zum Hauptvertrag, maximal SF 2. Dabei ist die Nutzung des Erstwagens nicht auf Versicherungsnehmer und /oder Partner beschränkt.
- Ehemalige Dienstwagenfahrer erhalten für ihren PKW eine Sondereinstufung in Höhe der vom Arbeitgeber bestätigten schadenfreien Jahre.
- Fahranfänger, die erstmalig einen PKW versichern, werden bei uns in SF 1/2 eingestuft, wenn für einen Elternteil bereits eine Kfz-Versicherung für einen PKW bei Condor besteht. Hat der Fahranfänger zuvor am Projekt "Begleitendes Fahren" teilgenommen, kann er sogar eine Sondereinstufung bis SF 2 erhalten.
- Mit unserem Rabattretter erfolgt die Rückstufung für PKW nach einem Schaden in der Haftpflichtversicherung aus SF 25 in SF 22 und in der Vollkasko aus SF 25 in SF 23 - jeweils unter Beibehaltung des Beitragssatzes von 30 %.
- In der Haftpflichtversicherung und der Vollkasko für PKW bieten wir ab SF 4 einen Rabattschutz an. Damit bleibt nach einem Schaden die bisherige SF-Klasse im Folgejahr als Sondereinstufung erhalten.
- Jeder PKW-Kunde erhält eine Service-Mappe mit wichtigen Hinweisen, praktischen Tipps und vielen nützlichen Unterlagen, die im Schaden- oder Notfall weiterhelfen. Und wer sich in aller Freundschaft von seinem Auto trennen will, findet hier einen Musterkaufvertrag.
Im Schadenfall helfen die Condor-Assistance-Leistungen wirklich weiter:
- Schadenmeldungen werden rund um die Uhr aufgenommen
- Benennung von:
- Pannenhilfsdiensten
- Abschlepp- und Bergungsdiensten
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Rücktransportunternehmen
- Hotelunterkünften
- Mietwagenstationen
- Dolmetschern im Ausland
- Rechtsanwälten im Ausland
- Ärzten und Krankenhäusern im Ausland
- Hinweise zu Zoll-, Impf- und Devisenbestimmungen
- Vermittlung von:
- Ersatzteilversendungen ins Ausland
- Ersatzfahrern bei Fahrerausfall
- Begleitpersonen bei Kinderrückholung
- Bargeldvorschuss in Notsituationen bis 1534,- EUR bei ausreichender Bonität des Versicherungsnehmers und Rückzahlung innerhalb von 10 Tagen
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein
individuelles Angebot,
sprechen Sie uns bitte an!
www.nold-versicherungen.de